IT Forensikgutachten klärt Sachverhalte

Ein IT Forensik Gutachten kann helfen einen technischen Sachverhalt zu klären und für eine gerichtliche Auseinandersetzung zu untermauern. Sowohl bei zivilrechtlichen Gerichtsprozessen als auch bei strafrechtlichen verfahren setzt man die digitale Forensik ein. Hier untersucht man Spuren aus digitalen Speichergeräten (Smartphones, Tablets, Notebooks, Servern, Festplatten, SSD, MacBooks). Darin befinden sich nicht nur digitale Fotos aber auch Emails, PDFs, Datenbanken, Mailserver, Logdateien und andere arten von digitalen Elementen.
In vielen Gerichtsfällen werden häufig öffentlich bestellte Gutachter beauftragt. Diese arbeiten nach einem staatlich vorgegebenen Leistungssatz. Ihr Auftrag ist eng abgesteckt und kann einseitigen Ergebnissen führen. In solchen Fällen beauftragen uns die jeweilige Partei mit der Untersuchung. Wir werden von unserem Auftraggeber bezahlt nach dem von uns festgelegten Stundensatz der um ein vielfaches über dem eines „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen„.
Was macht ACATO Forensiker anders als öffentlich bestellte Sachverständige?
Die Experten der ACATO sind IT Forensik Sachverständige , zertifizierte EDV Experten (über 15 Fachzertifizierungen) und international ausgebildete Betrugs-Sachverständige (CFE). Wir werden tätig bei nationalen und internationalen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Daher arbeiten wir nach einem völlig anderen Grundsatz als es „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ tun:
Wir sind durch dien Verhaltenskodex des ACFE an die Grundsätze der internationalen Standards zur Untersuchung von Beweisen. Jede unserer Analysen eines Beweisstücks oder Spur muss nach dem Prinzip der beidseitigen Betrachtung erfolgen. Ein CFE muss Argumente für als auch gegen eine der beiden Streitparteien auswerten, wenn er ein Beweisstück in seinen Ermittlungen einbezieht.
Daher werden wir auch bei Verfahren in Kanada, Türkei, Schweden, USA, Österreich, Schweiz und den Nachbarländern Deutschlands zu rate gezogen.
Wer beauftragt typischerweise ACATO Forensiker?
Wir werden sowohl von Kapitalgesellschaften, Anwaltskanzleien, Unternehmern als auch diversen Behörden mit der Auswertung eines Sachverhalts beauftragt. In einzelnen Fällen werden wir auch von Einzelpersonen für Gerichtsstreitigkeiten im Ausland beauftragt.
Wir haben bereits Gutachten und Stellungnahmen für Unternehmer sowie Einzelpersonen aus folgenden Ländern erstellt:
- USA
- Kanada
- Türkei
- Vereinigtes Königreich
- Schweden
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
Was für Verfahren haben ACATO Forensiker bereits begleitet bzw. kommentiert?
Die IT Forensik Sachverständige der ACATO GmbH wurden bereits von Organisationen, Behörden und Einzelpersonen in verschiedenen Ländern mit der Untersuchung von Beweisstücken beauftragt. Diese Untersuchungen fanden statt im Rahmen von Verdachtsfällen und Verfahren. Ohne signifikante Verdachtsmerkmale führen ACATO Forensiker keine Untersuchung von forensischen Artefakten durch.
Unsere Stellungnahmen und Gutachten kommen auch bei sehr kritischen Strafverfahren zum tragen:
- Zivile Gerichtsverfahren im Bereich Firmenvertragsrecht
- Streitverfahren zwischen Unternehmen und deren beauftragten Dienstleistern (Streitwert über 450.000 EUR)
- Strafverfahren (Mord, Wirtschaftsspionage, Totschlag, Korruption, Geldwäsche, …)
- Verdachtsfällen auf erhebliche Straftaten (Betrug, Mord, Erbschleicher)
- Verfahren wegen Umweltverschmutzung (ab Schadenshöhe von 500.000 EUR bzw. $1m USD)
- Manipulation von Beweisstücken (Video, Bildmaterial, Emails, Dokumente, …)
- Verfahren gegen Beamte und Einzelpersonen wegen Landesverrat
- Verfahren gegen Beamte und Einzelpersonen wegen Spionage (Täter im Ausland & Inland)
- Verfahren gegen Beamte und Einzelpersonen wegen Sabotage (Täter im Ausland)
- Verfahren gegen Einzelpersonen wegen Verleumdung (USA/Schweden)
- Verfahren gegen Beamte wegen Korruption im Amt
Für wen darf ACATO keine Forensikleistungen erbringen?
Die digitalen Forensik-Experten der ACATO GmbH dürfen für eine Vielzahl an nationalen und ausländischen Behörden tätig werden. Dennoch dürfen wir ohne Einwilligung der Bundesrepublik Deutschland keine Leistungen für Ermittlungsbehörden, Ministerien oder staatlich dominierte Organe tätig werden:
- Türkei
- Saudi Arabien
- und andere unter einem Embargo stehenden Ländern (z.B. . Nordkorea, Syrien)

Wir haben bereits in einem früheren Interview der Deutschen Welle klar gestellt, dass wir keine Leistungen für die türkische Regierung oder deren staatlichen Organe ausführen dürfen. Diese uns auferlegten Beschränkungen befolgen wir.
Es ist uns nur erlaubt für türkische Anwälte (Strafverteidiger), Unternehmen und Privatpersonen tätig zu werden. Unsere Gutachten und Stellungnahmen sind stets politisch neutral. Wir beteiligen uns an keinen Aktivitäten, die unserer Neutralität schaden könnten.
In welchen Sprachen werden Forensik Gutachten erstellt?

Unsere internationalen Sachverständigengutachten werden in Englischer Sprache erstellt. Bei Bedarf können wir vereidigte Übersetzungen ins Türkische mitliefern. Bei nationalen Gutachten in Deutscher Sprache stellen wir unsere Gutachten in Deutscher Sprache.
Jedes unserer Gutachten trägt eine spezielle Kennzeichnung, um spätere Manipulation des Inhalts zu verhindern bzw. zu erkennen.