Digitalbonus Bayern fördert ISO 27001 Zertifizierung

In Bayern ansässige Unternehmen profitieren vom Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“: Hier werden die Kosten für die Digitalisierung des Geschäftsmodels bis zu 50% übernommen.

Folgende Förderbereiche unterstützt die bayerische Staatsregierung:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und
  • die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (ISO 27001).

Wie beantragt man die Digitalbonus Bayern Förderung?

Der Antrag für eine Förderung durch das Digitalbonus Bayern Programm erfolgt online. Hierzu gibt es 2 verschiedene Wege den Antrag schnell einzureichen:

#1 Online-Antragstellung über ELSTER-Unternehmenskonto
Sie können sich über Ihr bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Hierfür klicken Sie auf den Antragsstellungsbutton (oder folgen diesem Link zum Digitalbonus Bayern Antragsformular) und loggen sich dann mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein. Sie gelangen automatisch zum Antragsformular für den Digitalbonus.

Vorteile: Ihre Unternehmensdaten werden automatisch übernommen und eine postalische Einreichung des elektronisch gestellten Antrags ist nicht mehr nötig.

#2 Online-Antragstellung mit postalischem Versand
Wenn Sie keine digitale Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto nutzen, füllen Sie zunächst das elektronische Antragsformular aus.

Nach elektronischer Antragstellung müssen Sie den Antrag ausdrucken, mit rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen in Schriftform einreichen. Der Antrag kann bei Überschreiten der Frist nicht gefördert werden.

Wie ist das Vorhaben zu beschreiben?

Das IT Sicherheitsvorhaben muss im Antrag in Form eines Digitalisierungsplans konkret beschrieben werden.  Nach der erfolgreichen Umsetzung sollten die Ergebnisse des Projekts im Verwendungsnachweis für den Fördermittelgeber dargelegt werden. Im Digitalisierungsplan sollen Sie sich auf die aktuelle Ausgangslage beziehen. Dabei haben Sie die einzuführende Lösung und das Ergebnis der geplanten Maßnahme detailliert erläutern.

Sind Förderprogramme für kleine Betriebe geeignet?

Förderprogramme wie Digitalbonus Bayern unterstützen KMUs bei der Einführung von ISO 27001 in den Betriebsablauf.

Förderprogramme wie Digitalbonus Bayern erstatten KMUs bis zu 50% der Investitionskosten der Einführung von ISO 27001 in den Betriebsablauf. Dadurch können kleine Betriebe auch den Schritt in die Digitalisierung schaffen. IT Sicherheit und Informationssicherheit ist wichtig für die Betriebssicherheit und dem Fortbestand der regionalen Arbeitsplätze. Die Antragstellung ist nicht so kompliziert. Wir es hier kurz zusammen gefasst:

Kleine Betriebe und kleine mittelständische Betriebe haben in der Regel wenig digitale Verwaltung. Das ist üblicherweise, die Buchhaltung, die Website, Rechnungstellung, Online Banking, Materialeinkauf und E-Mail Kommunikation mit Kunden. Der Staat hat mittlerweile erkannt, dass viele regional beheimatete Betriebe durch digitale Gefahren in ihrer Existenz gefährdet sind. Geschäftsmodelle und Kundenverhalten werden digital. Das schafft ein Einfallstor für Cyber Kriminelle und Betrüger. Die finanziellen Mittel der Betriebe werden digital gestohlen oder die Kundendaten werden von Kriminellen zu anderen Straftaten entwendet. Der drohende Verlust von Kunden aufgrund von Cyberstraftaten hat sich zu einer Gefahr für die heimische Wirtschaft entwickelt. Die Polizei kann nicht überall bereit stehen. Leider ist die Zahl der aufgeklärten digitalen Straftaten sehr gering. Die gestohlenen Gelder und Kundendaten bleiben meist dauerhaft verloren. Der Vertrauensverlust führt unweigerlich zur Insolvenz, wenn man nicht rechtzeitig für mehr Informationssicherheit vorgesorgt hat.

Was für Nachweise sind für digitalbonus Bayern notwendig?

Um die Förderung ausgezahlt zu bekommen, müssen Unternehmen die Nachweise über die erfolgte Leistung, die Rechnungen und vollständige Zahlung der Rechnungen (mit Bezug auf die geförderten Leistungen). So kann die für Sie zuständige Stelle nachprüfen, dass die Leistungen abgerufen und wie beantragt auch geleistet wurden. Der Zahlungsnachweis muss in Form eines Kontoauszugs erfolgen, denn der Überweisungsträger ist nicht ausreichend.

Was muss erfüllt sein, um den Auszahlungsantrag zu stellen?

Den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag können Sie erst dann stellen, wenn Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten haben. Das beantragte Projekt muss bereits vollständig umgesetzt sein. Alle (für den Verwendungsnachweis relevanten) Rechnungen müssen vollständig bezahlt sein.

Den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag füllen Sie über das Online-Formular aus und reichen diesen elektronisch ein.

Eine postalische Einreichung ist nicht notwendig!!!!

Soweit im Zuwendungsbescheid nicht ausdrücklich festgelegt, ist die Vorlage von Rechnungen nicht erforderlich. Im Übrigen sind Rechnungen nur einzureichen, wenn die Regierung diese ausdrücklich anfordert oder monatliche Lizenz- und Systemservicegebühren bezahlt wurden oder der IT-Dienstleister gewechselt wurde.

Für das Ausfüllen des Verwendungsnachweises benötigen Sie den Zuwendungsbescheid, insbesondere die Angaben unter

  • Durchführungs- und Bewilligungszeitraum und
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Checkliste für ISO 27001 Zertifizierung
Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen zum Digitalbonus Bayern Förderprogramm: MusteranträgeUm ihnen die suche zu ersparen haben wir hier auch die Musteranträge:

Wie ist die Zuwendung bei Digitalbonus Bayern geregelt?

Wie fördert Bayern die Einführung eines ISMS nach ISO 27001:2022?

Durch das Förderprogramm Digitalbonus Bayern können in Bayern ansässige Unternehmen (KMU) bis zu 50% der Projektkosten als Förderung erstattet bekommen. Hierbei geht es dem bayerischen Staat darum, Betriebe fit für eine digitale Geschäftswelt zu machen. Dazu gehört aber auch die Umsetzung von Maßnahmen für die Informationssicherheit. Bayern hilft regionale Betriebe bei der Einführung eines Informationssicherheits-Management System. Die Betriebe werden bei den Kosten für die Beratung und Erstellung der ISMS Dokumentation nach ISO 27001:2022 durch das Förderprogramm unterstützt. Diese Förderung ist kein Kredit den man später zurückzahlen muss. Dennoch sind ein paar wichtige Aspekte zu beachten, um nicht die Förderung zu verlieren.

Sind die Kosten der ISO 27001 Zertifizierung förderfähig?

Das Programm Digitalbonus kann ggf. auch einen Teil der Kosten für die Zertifizierung der ISO 27001 Dokumentation übernehmen. Das hängt jedoch von der Unternehmensgröße und der Wartezeit für einen Audittermin bei der Zertifizierungsstelle. Daher helfen Experten der ACATO bei der Auswahl der geeigneten Zertifizierungsstelle und koordinieren die Vorbereitung zum Audittermin. Manche Zertifizierungsstelle können längere Wartezeiten vorgeben, bis ein Auditteam verfügbar ist. Das kann dazu führen, dass diese Kosten (Auditgebühr, Reisekosten des Auditors, Zertifikatsgebühr) von der Förderung ausgeschlossen werden. Weiterhin müssen Sie bedenken, dass in Deutschland  Zertifikate von akkreditierten Zertifizierungsstellen und von nicht offiziellen Zertifizierungsstellen angeboten werden. In manchen Fällen werden „Systemzertifikate“ nicht als „Zertifizierung“ anerkannt. Daher nehmen wir uns die Zeit ihnen den Ablauf zu erklären und welche Optionen für ein anerkanntes Zertifikat nach ISO 27001:2022 von akkreditierten Stellen gibt.

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

 

Ausgenommen (nicht förderberechtigt) sind:

  • Freie Berufe, grundsätzlich auch dann, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden (siehe hierzu auch den nachfolgenden Punkt „Werden freie Berufe gefördert“)
  • Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung)
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Förderfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hard- und Software.

Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
  • Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
  • der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server)
  • Standard-Hardware ist unabhängig von der jeweiligen Ausstattung nicht förderfähig
  • Server-Hardware inkl. Betriebssystem im Bereich der IT-Sicherheit
  • Ersatzbeschaffungen
  • Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Drucker, Industrieroboter, Automatisierungsanlagen, Oszillografen, Fluorimeter), bei denen in erster Linie die Automatisierung (eines bisherigen analogen Prozesses) und nicht die weitreichende digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt (z. B. digitale Kassen, E-Mail-Archivierung)
  • Leistungen, die für konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts (Projektbegleitung) erbracht werden
  • IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und dort eine förderfähige Maßnahme sind
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens, eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich.

Dabei können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.

Digitalbonus Standard:

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus:

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.

Digitalbonus Standard

  • Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssystemen ist eine typische Maßnahme des Digitalbonus Standard.
  • Auch durchgängige Branchenlösungen (z.B. Handwerkersoftware), Lager- und Logistiklösungen oder CAD-Software sind Maßnahmen, die mit der Standardvariante gefördert werden.
  • Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als besonders innovativ angesehen werden, und fällt somit ebenfalls in den Digitalbonus Standard.
  • Plattform- und Portallösungen ohne technische oder innovative Besonderheiten wie z.B. Kunden- und Bewerberportale, Handels- oder Lernplattformen werden ebenfalls mit dem Standard gefördert.
  • Softwarelösungen, die in erster Linie Unternehmensprozesse zur Kundengewinnung zum Inhalt haben, können ebenfallls nur mit dem Digitalbonus Standard bezuschusst werden.
  • IKT-Hardware, auch wenn diese besonders performant oder hochwertig ist.

Digitalbonus Plus

  • Bei Digitalbonus Plus Anträgen ist eine detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads notwendig – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
  • Zur Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts können Sie auf folgende Kriterien eingehen:
    • deutlich besserer Digitalisierungsgrad
    • hoher messbarer Mehrwert
    • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell)
    • Bedienung neuer Märkte
    • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland
    • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten
    • signifikante Änderung von Prozessen

01 Antrag

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten

1. Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto:

Sie können sich einfach und unkompliziert über Ihr bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Hierfür klicken Sie auf den Antragsstellungsbutton und loggen sich dann mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein. Sie gelangen automatisch zum Antragsformular für den Digitalbonus.

Vorteile: Ihre Unternehmensdaten werden automatisch übernommen und eine postalische Einreichung des elektronisch gestellten Antrags ist nicht mehr nötig.

2. Online-Antragstellung und anschließende postalische Einreichung:

Wenn Sie keine digitale Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto nutzen wollen, müssen Sie nach elektronischer Antragstellung den Antrag mit rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Regierung in Schriftform einreichen.

Dazu drucken Sie Ihren Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Anschreiben nach elektronischer Antragsstellung aus und versehen alle Dokumente mit rechtsverbindlichen Unterschriften.

Der Antrag kann bei Überschreiten der Frist nicht gefördert werden.

 

2. Eingangsbestätigung

Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.

 

3. Prüfung

Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.

 

4. Förderbescheid

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.

 

5. Verwendungsnachweis

Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.

 

6. Auszahlung

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich. Einen Antrag auf Digitalbonus Plus können Sie nur einmal stellen.

Der Musterantrag (PDF) führt alle für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen auf.  Es empfiehlt sich, folgende Informationen bereit zu halten:

  • Unternehmensdaten (Anzahl Beschäftigte, Jahresumsatz, Bilanzsumme) des antragstellenden Unternehmens (I.4)
  • De-minimis-Bescheinigungen für den gesamten Unternehmensverbund
  • Finanzierungsplan (III.6)
  • Angebot(e) externer Dienstleister (III.7)

Nachdem Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, bekommen Sie automatisch eine Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Diese erlaubt Ihnen, ab diesem Zeitpunkt mit der Maßnahme auf eigenes Risiko zu beginnen. Sie müssen nicht den Zuwendungsbescheid abwarten.

Komplexe Fragen zum Digitalbonus Bayern

Nein. Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch freie Berufe in einer gewerblichen Rechtsform können nicht gefördert werden!

Der Digitalbonus orientiert sich dabei nicht an der Gewerbesteuerpflicht, sondern stellt darauf ab, ob das Unternehmen – ganz oder teilweise – eine Tätigkeit gemäß den „Katalogberufen“, den „Tätigkeitsberufen (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten)“ oder den „ähnlichen Berufen“ im Sinne des § 18 Abs. 1 EStG ausübt.

Bitte beachten sie dabei folgende Hinweise:

Die Unternehmensdaten (Anzahl Beschäftigte, Jahresumsatz, Bilanzsumme) sind im letzten Jahresabschluss zu finden.
Bei einem neu gegründeten Unternehmen (ohne Jahresabschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum) müssen die Unternehmensdaten im laufenden Geschäftsjahr geschätzt werden. Das Kriterium „Mitarbeiterzahl“ umfasst Vollzeit-, Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte sowie Saisonpersonal (in Vollzeitäquivalenten).
Auszubildende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag und Mitarbeiter im Mutterschafts- oder Elternurlaub müssen nicht in die Mitarbeiterzahl eingerechnet werden.


Die Mitarbeiterzahl schließt folgende Gruppen ein:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger;
  • für das Unternehmen tätige Personen, die zu ihm entsandt wurden und nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten (kann auch Zeit- oder sogenannte Leiharbeitskräfte einschließen);
  • mitarbeitende Eigentümer; Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich.

Dabei können Sie zwischen den 2 Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich kann keine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus genutzt werden.


Digitalbonus Standard:

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus:

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.

Sie dürfen keinen Antrag stellen, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. 

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden: Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).

Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 Euro). Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des zu beratenden Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen (im Sinne eines „einzigen Unternehmens“) müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm Digitalbonus angegeben werden (Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).

Die Förderung wird nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) abgewickelt.

Ein Merkblatt zu häufig gestellten Fragen zur De-minimis-Förderung finden Sie im Bereich  Service & Download des Förderportals!

Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt werden. Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids. Dieser Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid unter Ziffer 2 festgelegt.

Die Rechnungen müssen innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums (Ziffer 2 des Zuwendungsbescheids) bezahlt werden. Nicht bezahlte Rechnungen bzw. nur teilweise bezahlte Rechnungen können von der Förderung ausgeschlossen werden. Diese Schutzmaßnahme verhindert Subventionsbetrug und illegale Dreiecksgeschäfte.

Nach Abschluss des Vorhabens und Bezahlung aller Rechnungen müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Bitte beachten Sie, dass nur ein Auszahlungsantrag gestellt werden kann – und zwar mit dem Verwendungsnachweis. Zwischenauszahlungen sind nicht möglich

Den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag füllen Sie über das Online-Formular aus und reichen diesen elektronisch ein. Eine postalische Einreichung ist nicht notwendig.

Die Regierung prüft den Verwendungsnachweis und zahlt anschließend den Zuschuss aus.